Kosten und Finanzierung
Mit der 2. Stammstrecke investieren der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Bund und die Deutsche Bahn gemeinsam in die Zukunft der Mobilität in der Metropolregion München. Das Großprojekt ist eines der bedeutendsten Infrastrukturvorhaben in Deutschland und zentraler Bestandteil einer nachhaltigen, zukunftsfähigen Verkehrswende. Ziel ist es, das bestehende, stark überlastete S-Bahn-Netz deutlich zu entlasten, die Kapazität zu verdoppeln und die Mobilität in der bayerischen Landeshauptstadt sowie im gesamten Umland spürbar zu verbessern.
Kern des Vorhabens ist eine rund elf Kilometer lange Verbindung zwischen den Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring – als Bypass zur ersten Stammstrecke, die 1972 zu den Olympischen Spielen eröffnet wurde. Doch das Projekt umfasst weit mehr als diese neue Strecke: Insgesamt werden fünf Bahnhöfe neu gebaut oder grundlegend modernisiert – darunter die tiefsten Zughalte Deutschlands am Marienhof und am Hauptbahnhof, rund 40 Meter “unter Tage”. Die Deutsche Bahn errichtet außerdem ein neues Elektronisches Stellwerk am Ostbahnhof, eine moderne Autoreisezuganlage sowie zahlreiche Anlagen an den S-Bahn-Außenästen, die einen zuverlässigeren Betrieb und eine bessere Anbindung des Umlandes ermöglichen. Im Auftrag der Landeshauptstadt entstehen zudem die Umweltverbundröhre in Laim, ein neuer Fußgängersteg am Leuchtenbergring sowie ein Vorhaltekörper am Hauptbahnhof für die künftige U-Bahnlinie U9.
Bau- und Finanzierungsvereinbarung als Grundlage der Projektkosten
Die Grundlage für die Umsetzung der 2. Stammstrecke wurde im April 2010 mit dem Beschluss des Bayerischen Landtags gelegt. Nachdem ein volkswirtschaftliches Gutachten ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis bescheinigte, wurde eine Bau- und Finanzierungsvereinbarung geschlossen. Der symbolische Spatenstich am Marienhof markierte 2017 den offiziellen Beginn der Bauphase.
Im Laufe des Projekts hat sich der Umfang erweitert: Auf Wunsch der Auftraggeber sowie der Bevölkerung fanden diverse Umplanungen und Projektergänzungen statt. Die Deutsche Bahn hat die Projektkosten daraufhin mit dem Preisstand von 2021 neu ermittelt und auf 7,0 Milliarden Euro beziffert – zuzüglich der Teuerung bis zum Projektende und der Anteile Dritter für Maßnahmen im Auftrag der Landeshauptstadt München.
Inflation betrifft auch die 2. Stammstrecke
Jeder, der im Supermarkt einkaufen geht, sieht, wie stark die Preise in den vergangenen Jahren gestiegen sind. Bei den Bau-, Material- und Lohnkosten sind die Preise sogar noch stärker geklettert. Wie bei jedem langlaufenden Großprojekt müssen die Projektkosten der 2. Stammstrecke deshalb regelmäßig mit der Inflation im Bausektor fortgeschrieben werden, da die bisherigen Berechnungen auf dem Preisstand von 2021 basierten. Im Frühjahr 2025 hat die Deutsche Bahn die bereits eingetretene Teuerung bis 2024 sowie aktuelle Erkenntnisse aus dem Baufortschritt berücksichtigt und dem Freistaat Bayern vorgelegt. Demnach belaufen sich die Projektkosten mit dem Preisstand von 2024 auf 9,4 Milliarden Euro.
Wie haben sich die Baukosten in den letzten Jahren entwickelt?
In den letzten Jahren sind die Kosten in der Baubranche erheblich gestiegen. Zwischen 2021 und 2024 haben sich die Bau- und Materialpreise um 32,5 Prozent erhöht, was bei der 2. Stammstrecke zu einem zusätzlichen Investitionsbedarf von 1,7 Milliarden Euro führt. Aufgrund der angespannten Marktlage im Münchener Bausektor und spezifischer Gegebenheiten werden für das Bauprojekt weitere 0,3 Milliarden Euro benötigt.
Der Rest der erwarteten Investitionssteigerung ergibt sich aus neuen Erkenntnissen, die in eine fortgeschriebene Risikobewertung eingingen. Darunter fallen unter anderem Herausforderungen beim Bauen im Bestand, Erkenntnisse zur Hydrogeologie im Münchner Untergrund sowie steigende Anforderungen im Projektmanagement und der Bauüberwachung.
Mit welchen Kosten ist zum Projektende zu rechnen?
Darüber hat die DB eine Prognose für die voraussichtliche Kostenentwicklung bis zum Abschluss des Projekts erstellt. Für den Zeitraum von 2025 bis zur Inbetriebnahme wird eine durchschnittliche jährliche Inflationsrate von 2,5 Prozent zugrunde gelegt, basierend auf dem 30-jährigen Mittel des Baupreisindex, den der Freistaat und die Deutsche Bahn für die Teuerungsberechnung vereinbart haben. Die Gesamtinvestition bis zur geplanten Inbetriebnahme zwischen 2035 und 2037 wird somit auf rund 10,9 Milliarden Euro geschätzt – ohne die Anteile Dritter.
Freistaat Bayern und Bundesverkehrsministerium einigen sich auf Finanzierung
Am 25. Oktober 2016 haben Bund und Freistaat Bayern die gemeinsame Finanzierung der 2. Stammstrecke in München final vereinbart. Der Vertrag wurde aufgrund von Projektanpassungen und –erweiterungen mehrmals angepasst, zuletzt durch den 5. Nachtrag, den der Freistaat und die DB im Mai 2024 unterzeichnet haben.
Die Finanzierungsvereinbarung sieht vor, dass der Bund die förderfähigen Baukosten in Höhe von 60 Prozent trägt. Das Vorhaben soll aus dem Bundesprogramm zur Gemeindeverkehrsfinanzierung gefördert werden.
Förderung des Projektes mit öffentlichen Mitteln
Grundlage für die öffentliche Förderung von Infrastrukturprojekten ist eine Nutzen-Kosten-Untersuchung, bei der der erzielbare Nutzen über den aufzuwendenden Investitionskosten liegen muss. Das heißt, die 2. Stammstrecke kann aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, wenn das Nutzen-Kosten-Verhältnis positiv, also über 1,0 liegt.
Die Deutsche Bahn hat auf Grundlage des Bau- und Finanzierungsvertrages und einem ermittelten positiven Nutzen-Kosten-Verhältnis beim Bund die Förderung des Projektes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und die Aufnahme des Projektes in die Kategorie A des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogrammes beantragt.
Projektbeteiligte
Die 2. Stammstrecke ist ein Gemeinschaftsprojekt der Deutschen Bahn AG, des Freistaates Bayern, der Stadt München, der Bundesrepublik Deutschland und weiteren Partnern.

Deutsche Bahn (DB)
DB Vorstand
- Verhandlungspartner für Bund und Freistaat
- beantragt die Finanzmittel des Bundes
- www.deutschebahn.com
DB InfraGO AG
- Die DB InfraGO AG ist Bauherr und zukünftiger Eigentümer für sämtliche Anlagen der 2. Stammstrecke außer der Stromversorgung. Dazu gehören nicht nur Tunnel, Gleise und Weichen, sondern zum Beispiel auch die Stellwerkstechnik und Einrichtungen zur Tunnelsicherheit.
- Außerdem ist die DB InfraGO AG Bauherr und zukünftiger Eigentümer der drei unterirdischen Stationen Hauptbahnhof, Marienhof und Ostbahnhof sowie der umzubauenden Stationen Laim und Leuchtenbergring. Stationen umfassen Bahnsteige mit Bahnsteigausstattung und Fahrgastinformation, Treppen, Rolltreppen, Aufzüge.
- Die DB InfraGO AG ist von dem DB-Infrastrukturunternehmen DB Energie GmbH zudem mit dem Projektmanagement für das Großprojekt 2. Stammstrecke München beauftragt. Sie steuert die Planung, tritt in den planrechtlichen Verfahren als Vorhabenträger auf, bereitet die Ausschreibungen für die Bauleistungen vor und organisiert in der Bauphase die Umsetzung.
- www.dbinfrago.com
DB Energie GmbH
- Bauherr und zukünftiger Eigentümer sämtlicher Anlagen zur Bahnstromversorgung
- www.dbenergie.de
DB Engineering&Consulting
- Die Geschäftseinheit DB Engineering&Consulting des DB Konzerns ist national und international ein leistungsfähiger Ingenieurdienstleister.
- Zum Engineering, dem Kerngeschäft, gehören Leistungen wie Planung, Bauüberwachung und Realisierungsmanagement, Prüfungs- und Abnahmeleistungen, Umwelt- und Baugrunduntersuchungen und Vermessungsleistungen.
- Im Consulting-Bereich werden Beratungsleistungen unter anderem zu Verkehr, Betrieb, Instandhaltung, Logistik angeboten.
- Die DB Engineering&Consulting unterstützt die DB-Infrastrukturunternehmen bei der professionellen Umsetzung des Großprojektes 2. Stammstrecke München.
- www.dbnetze.com

Freistaat Bayern
Landtag und Staatsregierung
- Auftraggeber für das Projekt 2. Stammstrecke München
- Landtag beschließt auf Vorschlag der Staatsregierung nach der Untersuchung verschiedener Planungsvarianten, welche Pläne umgesetzt werden sollen
- Landtag beschließt auf Vorschlag der Staatsregierung über die Finanzierung der 2. Stammstrecke
- www.bayern.landtag.de
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- für alle Themen der Verkehrspolitik zuständig
- Verhandlungs- und Vertragspartner der Bahn
- gibt Variantenuntersuchungen und S-Bahn-Betriebskonzepte in Auftrag
- beauftragt die Infrastrukturunternehmen DB Netz AG, DB Station&Service und DB Energie mit dem Projekt
- www.verkehr.bayern.de
Regierung von Oberbayern
- Anhörungsbehörde: führt im Rahmen der Planfeststellung das Erörterungsverfahren durch
- www.regierung.oberbayern.bayern.de
Bayerische Eisenbahngesellschaft
- handelt im Auftrag und nach Vorgaben des Staatsministeriums
- plant, finanziert und kontrolliert den Schienenpersonennahverkehr im Freistaat Bayern
- Über Ausschreibungen und Bestellungen der Verkehrsleistungen wird festgelegt, welches Betriebskonzept im Detail auf der 2. Stammstrecke einmal gefahren werden soll und welche Eisenbahnverkehrsunternehmen damit beauftragt werden.
- www.bahnland-bayern.de/beg/

Landeshauptstadt München
Die Landeshauptstadt München gehört zu den Finanzierungspartnern des Projektes 2. Stammstrecke.
Das Projekt hat Auswirkungen auf weite Teile des Stadtgebietes. Städtische Vorhaben wie die Umweltverbundröhre sind integriert. Die grundsätzliche Zustimmung des Stadtrates, der auch die Stellungnahmen in den Planfeststellungsverfahren beschließt, liegt vor.
Vor beziehungsweise bei den Bauarbeiten sind städtisches Grundeigentum, Verkehrswege, Grünflächen und Infrastruktureinrichtungen wie Stadtentwässerungsanlagen betroffen. Deshalb sind auch Genehmigungen der Stadtverwaltung sowie Vereinbarungen und Abstimmungen erforderlich.
Maßnahmen zum Brand- und Katastrophenschutz, denen aufgrund der überwiegenden Tieflage der 2. Stammstrecke eine besondere Bedeutung zukommt, sind sowohl für die Bau- als auch für die zukünftige Betriebsphase mit der Branddirektion München abzustimmen.

Bundesrepublik Deutschland
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Projektpartner der Bahn und des Freistaats insbesondere bezüglich der Finanzierung
- Finanzierungsanteil der Bundesrepublik Deutschland muss vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr freigegeben werden
- www.bmvi.de
Eisenbahn-Bundesamt – Außenstelle München
- Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes
- im Planfeststellungsverfahren: wägt die im Anhörungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen zum Bauprojekt ab und entscheidet, was gebaut werden darf
- Aufsicht über die finanzielle und regelkonforme Planung sowie für die Überwachung der Bauausführung
- www.eisenbahn-bundesamt.de

Weitere Projektbeteiligte
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
- Planungen zur 2. Stammstrecke sind eng mit den Entwicklungen im Verbundraum verknüpft
- deshalb enge Abstimmung der Planung mit dre Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
- www.mvv-muenchen.de
Erzbischöfliches Ordinariat
- eng beim Sicherungskonzept der Frauenkirche eingebunden
Denkmalschutzbehörden
- im Planfeststellungsverfahren: Anhörung der Denkmalschutzbehörden der verschiedenen Verwaltungsebenen (Freistaat, Regierungsbezirk, Stadt)
- vor Beginn der Tiefbauarbeiten: Archäologen können Bodendenkmäler erkunden und gegebenenfalls sichern
Naturschutzbehörden
- Durchführung von Ausgleichmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft in Abstimmungen mit den Naturschutzbehörden der verschiedenen Verwaltungsebenen (Freistaat, Regierungsbezirk, Stadt)
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
- Verhandlung von Klagen in erster Instanz gegen die Planfeststellungsbehörde des Eisenbahn-Bundesamtes