02.01.2012
Bau- und Finanzierungsvertrag angepasst
Ein Nachtrag zum Bau- und Finanzierungsvertrag für die 2. Stammstrecke wurde zwischen den Vertragsparteien vor Weihnachten schriftlich vereinbart. Eine Ministeriumssprecherin teilte mit, der Nachtrag enthalte neben formalen Anpassungen aufgrund des späteren Inbetriebnahmetermins 2019 auch eine Verlängerung des vertraglichen Vorbehalts zur Sicherung der Durchfinanzierung bis zum 30. Juni 2012.
Unabhängig davon sei das Bayerische Verkehrsministerium entschlossen, die Finanzierungsgespräche zügig voranzubringen und so schnell wie möglich abzuschließen. Das Bayerische Verkehrsministerium habe die feste Absicht, den Zeitrahmen nicht auszuschöpfen und sei davon überzeugt, dass eine weitere Verlängerung nicht notwendig ist, sagte die Sprecherin.