03.04.2018
Baurecht für die 2. Stammstrecke ist komplett
Für die 2. Stammstrecke liegt jetzt komplettes Baurecht vor. Bereits im Februar 2018 hatten sich die Kläger und die Deutsche Bahn auf eine gütliche Einigung bei den letzten anhängigen Verfahren verständigen können. Für die Einigung bestand bisher noch eine Widerrufsfrist. Wie von Seiten der Kläger jetzt bestätigt wurde, werden sie von der Widerrufsmöglichkeit keinen Gebrauch machen. Damit sind die letzten Streitigkeiten beigelegt.
Mehr lesen Sie in der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration.