Planfeststellungsbeschlüsse 2. Stammstrecke komplett – Bis Herbst 2016 Entscheidung über Realisierung

Das Eisenbahn-Bundesamt hat jetzt auch den Planfeststellungsbeschluss für den letzten noch fehlenden, östlichen Abschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke von der Isar bis zum Leuchtenbergring erarbeitet. „Damit haben wir Baurecht für alle Abschnitte der 2. S-Bahn-Stammstrecke. Sie ist für die S-Bahn in München eines unserer wichtigsten Zukunftsprojekte, um die Mobilität der Bevölkerung im wachsenden Großraum München für die Zukunft zu sichern. Die 2. Stammstrecke kann die bestehende Stammstrecke verkehrlich erheblich entlasten. Das reduziert die Störanfälligkeit des gesamten S-Bahn-Netzes und verbessert die Pünktlichkeit. Damit wird der Öffentliche Personennahverkehr für viele Menschen noch attraktiver“, freute sich Herrmann. Bis Herbst 2016 möchte der Freistaat Bayern über die endgültige Realisierung der zweiten S-Bahn-Stammstrecke entscheiden.

Hierzu müsse die Deutsche Bahn als Maßnahmenträgerin dem Freistaat eine sachgerechte Kostenermittlung vorlegen. Diese berücksichtige bereits Ergebnisse aus von der Deutschen Bahn durchgeführten Ausschreibungen zu Bauleistungen, etwa dem Tunnelbau. Die Ergebnisse lasse der Freistaat durch eine von ihm ins Leben gerufene Expertengruppe prüfen. „Dann werden zwischen Bund und Freistaat die letzten Finanzierungsdetails verhandelt“, so Herrmann.  

Dem Bayerischen Landtag liegt seit 19. April 2016 auch ein Gutachten vor, das Kosten und Nutzen der zweiten S-Bahn-Stammstrecke bewertet. Die so genannte Nutzen-Kosten-Untersuchung ist ein standardisiertes Verfahren. Damit werden Verkehrsinvestitionen des Bundes bundesweit einheitlich bewertet. Sie ist Voraussetzung für den Einsatz öffentlicher Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. „Im bereits 2011 durchgeführten Bewertungsverfahren für die 2. Stammstrecke mit eindeutig positivem Nutzen-Kosten-Verhältnis wurden über den Münchner Verkehrs- und Tarifverbund auch Daten von mehreren Verkehrsunternehmen und Organisationen erhoben, die auch deren Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse betreffen können. Dementsprechend hatten die Verfahrensbeteiligten vom 9. Dezember 2015 bis Ende Februar 2016 Zeit, ihre Einwendungen geltend zu machen“, so Herrmann. Bis Ende März 2016 hat das Bayerische Verkehrsministerium alle Verfahrensbeteiligten über die geplante Offenlegung der Daten informiert. Herrmann: „Wir haben bei der Deutschen Bahn auch veranlasst, dass der Abschlussbericht zur Kosten-Nutzen-Bewertung auch auf der homepage www.2.stammstrecke-muenchen.de der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.“

Um die 2. Stammstrecke schnell realisieren zu können, will die Deutsche Bahn noch heuer mit ersten bauvorbereitenden Arbeiten wie Kabel- und Rohrverlegungen am Hauptbahnhof und Marienhof starten. Nur so könnten nach den Angaben der Bahn die Hauptbaumaßnahmen spätestens zu Beginn des Jahres 2018 starten und bis zum Jahr 2025 noch abgeschlossen werden.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internetportal des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr.

Der Planfeststellungsbeschluss ist im Internetportal des Eisenbahn-Bundesamtes abrufbar.

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