Projektpartner 

Die 2. Stammstrecke ist ein Gemeinschaftsprojekt der Deutschen Bahn AG, des Freistaates Bayern, der Stadt München, der Bundesrepublik Deutschland und weiteren Partnern.

Deutsche Bahn (DB)

DB Vorstand

  • Verhandlungspartner für Bund und Freistaat
  • beantragt die Finanzmittel des Bundes
  • www.deutschebahn.com

 

DB InfraGO AG

  • Die DB InfraGO AG ist Bauherr und zukünftiger Eigentümer für sämtliche Anlagen der 2. Stammstrecke außer der Stromversorgung. Dazu gehören nicht nur Tunnel, Gleise und Weichen, sondern zum Beispiel auch die Stellwerkstechnik und Einrichtungen zur Tunnelsicherheit.
  • Außerdem ist die DB InfraGO AG Bauherr und zukünftiger Eigentümer der drei unterirdischen Stationen Hauptbahnhof, Marienhof und Ostbahnhof sowie der umzubauenden Stationen Laim und Leuchtenbergring. Stationen umfassen Bahnsteige mit Bahnsteigausstattung und Fahrgastinformation, Treppen, Rolltreppen, Aufzüge.
  • Die DB InfraGO AG ist von dem DB-Infrastrukturunternehmen DB Energie GmbH zudem mit dem Projektmanagement für das Großprojekt 2. Stammstrecke München beauftragt. Sie steuert die Planung, tritt in den planrechtlichen Verfahren als Vorhabenträger auf, bereitet die Ausschreibungen für die Bauleistungen vor und organisiert in der Bauphase die Umsetzung.
  • www.dbinfrago.com

 

DB Energie GmbH

  • Bauherr und zukünftiger Eigentümer sämtlicher Anlagen zur Bahnstromversorgung
  • www.dbenergie.de

 

DB Engineering&Consulting

  • Die Geschäftseinheit DB Engineering&Consulting des DB Konzerns ist national und international ein leistungsfähiger Ingenieurdienstleister.
  • Zum Engineering, dem Kerngeschäft, gehören Leistungen wie Planung, Bauüberwachung und Realisierungsmanagement, Prüfungs- und Abnahmeleistungen, Umwelt- und Baugrunduntersuchungen und Vermessungsleistungen.
  • Im Consulting-Bereich werden Beratungsleistungen unter anderem zu Verkehr, Betrieb, Instandhaltung, Logistik angeboten.
  • Die DB Engineering&Consulting unterstützt die DB-Infrastrukturunternehmen bei der professionellen Umsetzung des Großprojektes 2. Stammstrecke München.
  • www.dbnetze.com

Freistaat Bayern

Landtag und Staatsregierung

  • Auftraggeber für das Projekt 2. Stammstrecke München
  • Landtag beschließt auf Vorschlag der Staatsregierung nach der Untersuchung verschiedener Planungsvarianten, welche Pläne umgesetzt werden sollen
  • Landtag beschließt auf Vorschlag der Staatsregierung über die Finanzierung der 2. Stammstrecke
  • www.bayern.landtag.de 

 

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • für alle Themen der Verkehrspolitik zuständig
  • Verhandlungs- und Vertragspartner der Bahn
  • gibt Variantenuntersuchungen und S-Bahn-Betriebskonzepte in Auftrag
  • beauftragt die Infrastrukturunternehmen DB Netz AG, DB Station&Service und DB Energie mit dem Projekt
  • www.verkehr.bayern.de 

 

Regierung von Oberbayern

 

Bayerische Eisenbahngesellschaft

  • handelt im Auftrag und nach Vorgaben des Staatsministeriums
  • plant, finanziert und kontrolliert den Schienenpersonennahverkehr im Freistaat Bayern
  • Über Ausschreibungen und Bestellungen der Verkehrsleistungen wird festgelegt, welches Betriebskonzept im Detail auf der 2. Stammstrecke einmal gefahren werden soll und welche Eisenbahnverkehrsunternehmen damit beauftragt werden.
  • www.bahnland-bayern.de/beg/

Landeshauptstadt München

Die Landeshauptstadt München gehört zu den Finanzierungspartnern des Projektes 2. Stammstrecke.

Das Projekt hat Auswirkungen auf weite Teile des Stadtgebietes. Städtische Vorhaben wie die Umweltverbundröhre sind integriert. Die grundsätzliche Zustimmung des Stadtrates, der auch die Stellungnahmen in den Planfeststellungsverfahren beschließt, liegt vor.

Vor beziehungsweise bei den Bauarbeiten sind städtisches Grundeigentum, Verkehrswege, Grünflächen und Infrastruktureinrichtungen wie Stadtentwässerungsanlagen betroffen. Deshalb sind auch Genehmigungen der Stadtverwaltung sowie Vereinbarungen und Abstimmungen erforderlich.

Maßnahmen zum Brand- und Katastrophenschutz, denen aufgrund der überwiegenden Tieflage der 2. Stammstrecke eine besondere Bedeutung zukommt, sind sowohl für die Bau- als auch für die zukünftige Betriebsphase mit der Branddirektion München abzustimmen.

Bundesrepublik Deutschland

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

  • Projektpartner der Bahn und des Freistaats insbesondere bezüglich der Finanzierung
  • Finanzierungsanteil der Bundesrepublik Deutschland muss vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr freigegeben werden
  • www.bmvi.de 

 

Eisenbahn-Bundesamt – Außenstelle München

  • Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes
  • im Planfeststellungsverfahren: wägt die im Anhörungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen zum Bauprojekt ab und entscheidet, was gebaut werden darf
  • Aufsicht über die finanzielle und regelkonforme Planung sowie für die Überwachung der Bauausführung
  • www.eisenbahn-bundesamt.de

Weitere Projektbeteiligte

Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH 

  • Planungen zur 2. Stammstrecke sind eng mit den Entwicklungen im Verbundraum verknüpft
  • deshalb enge Abstimmung der Planung mit dre Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
  • www.mvv-muenchen.de

 

Erzbischöfliches Ordinariat

  • eng beim Sicherungskonzept der Frauenkirche eingebunden 

 

Denkmalschutzbehörden

  • im Planfeststellungsverfahren: Anhörung der Denkmalschutzbehörden der verschiedenen Verwaltungsebenen (Freistaat, Regierungsbezirk, Stadt)
  • vor Beginn der Tiefbauarbeiten: Archäologen können Bodendenkmäler erkunden und gegebenenfalls sichern

 

Naturschutzbehörden

  • Durchführung von Ausgleichmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft in Abstimmungen mit den Naturschutzbehörden der verschiedenen Verwaltungsebenen (Freistaat, Regierungsbezirk, Stadt)

 

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

  • Verhandlung von Klagen in erster Instanz gegen die Planfeststellungsbehörde des Eisenbahn-Bundesamtes

Termine

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