Planfeststellungsverfahren 

Erst das Planfeststellungs­verfahren, dann der Bau

Bevor die 2. Stammstrecke gebaut werden kann, wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Dieses gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungsverfahren beteiligt Behörden und Bürger:

  • Die Planungsunterlagen werden öffentlich ausgelegt.
  • Jeder kann sich die Unterlagen anschauen und begründete Einwendungen schriftlich formulieren.
  • Die Einwendungen von Betroffenen werden aufgenommen und gewürdigt.
  • Es werden Stellungsnahmen von örtlichen Behörden eingeholt (zum Beispiel zu Aspekten des Umweltschutzes).
  • Alle vom Projekt berührten öffentlichen und privaten Belange werden gegen- und untereinander abgewogen.
  • Alle für das Vorhaben relevanten technischen und rechtlichen Aspekte werden geprüft.

 

Große Bauprojekte werden oftmals in mehrere Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Das Planfeststellungsverfahren für die 2. Stammstrecke ist in drei Abschnitte gegliedert.

Wer ist für das Planfeststellungs­verfahren zuständig?

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist die für Planfeststellungsverfahren zuständige Behörde.

Zum Planfeststellungsverfahren gehört auch das sogenannte Anhörungsverfahren, in dem die Unterlagen öffentlich ausgelegt werden und alle Betroffenen ihre Einwendungen schriftlich formulieren können. Für das Anhörungsverfahren ist die Anhörungsbehörde (bei der 2. Stammstrecke: die Regierung von Oberbayern) zuständig.

Wie läuft das Planfeststellungs­verfahren ab?

Der Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Dauer ist jedoch von den individuellen Gegebenheiten vor Ort abhängig und nur schwer abschätzbar. So kann sich das Verfahren zum Beispiel durch Einwände von Privatpersonen und Naturschutzverbänden verlängern.

1. Die Unterlagen werden erstellt

Der sogenannte Vorhabenträger (bei der 2. Stammstrecke: die DB InfraGO AG) erstellt die Unterlagen für den Planfeststellungsantrag. In diesem Antrag wird das Bauvorhaben in allen relevanten Details beschrieben.

2. Der Antrag wird eingereicht

Der Vorhabenträger reicht den Antrag beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ein.

3. Vom EBA zur Anhörungsbehörde

Das EBA leitet die Unterlagen an die zuständige Anhörungsbehörde (bei der 2. Stammstrecke: die Regierung von Oberbayern) weiter. Die Anhörungsbehörde führt das Anhörungsverfahren durch:

  • Die Planungsunterlagen werden vier Wochen lang zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
  • Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegefrist können die Betroffenen ihre Einwände schriftlich formulieren.
  • Der Vorhabenträger nimmt zu den Einwendungen Stellung.
  • Parallel holt die Anhörungsbehörde Stellungsnahmen bei den örtlichen Behörden ein, die für die Aspekte des Umweltschutzes, des Naturschutzrechtes und des Immissionsschutzes zuständig sind.
  • Die Anhörungsbehörde fasst das Ergebnis der Anhörung von Einwendern und Behörden zusammen. Diese zusammenfassende Stellungnahme wird an das EBA übergeben.

 

4. Das EBA entscheidet

Das EBA prüft alle Unterlagen und entscheidet: Ist das Bauvorhaben zulässig? Werden in den Planungen die gesetzlichen Vorgaben vor allem zum Lärm- und Umweltschutz eingehalten? Sind die Planungen als gerechtfertigt zu beurteilen? Infrastrukturmaßnahmen gelten im Allgemeinen dann als gerechtfertigt, wenn sie dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Gefahrenstellen zu beseitigen oder – wie bei 2. Stammstrecke – die Infrastruktur verbessern. Zudem entscheidet das EBA zu Einwendungen und Stellungnahmen der Behörden.

5. Der Bau kann beginnen

Anschließend erlässt das EBA den sogenannten Planfeststellungsbeschluss (gegebenenfalls mit Auflagen). Der Planfeststellungsbeschluss wird veröffentlicht. Einwender haben die Möglichkeit, gegen den Beschluss zu klagen. Hat der Beschluss „Bestandskraft“ erlangt, kann die Deutsche Bahn mit der Umsetzung des Bauvorhabens beginnen.

Wo steht das Planfeststellungs­verfahren zur 2. Stammstrecke?

Das Planfeststellungsverfahren für die 2. Stammstrecke ist in drei Abschnitte gegliedert. Zusätzlich gibt es einen Abschnitt (3 A) für Vorwegmaßnahmen im östlichen Planungsbereich. Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren finden Sie hier.

Planfeststellungs­abschnitt 1 (PFA 1)

Laim – Stachus

Oberirdischer Bereich und Tunnelabschnitt einschließlich Station Hauptbahnhof

Die Planunterlagen für den PFA 1 wurden am 22.06.2005 beim EBA eingereicht. Der erste Erörterungstermin bei der Regierung von Oberbayern (ROB) fand zwischen dem 13.09. und dem 25.09.2006 statt. Hierzu hat die ROB am 26.08.2008 eine abschließende Stellungnahme abgegeben. Inzwischen wurden von der DB zwei Änderungen im Verfahren (sogenannte Tekturen bzw. Anpassungen der Planung) eingereicht. Diese Änderungen umfassen unter anderem:

  • Details der Planung der Tunnel und Rettungsschächte
  • Berücksichtigung aktueller Gerichtsentscheidungen zum Naturschutzrecht sowie Anpassung der Unterlagen zur Umweltplanung, der Umweltverträglichkeitsstudie, der Landschaftspflegerischen Begleitplanung und der schalltechnischen Untersuchung an aktualisierte Verkehrsprognosen
  • Änderungen in der Planung von Leitungen und Kanälen der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur der so genannten „Sparten“
  • Optimierungen der Planungen für die Station Hauptbahnhof
  • Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung zum Baulärm, ergänzende Baulärmuntersuchungen für den Bereich Hauptbahnhof

 

Im Mai 2010 stellte die DB den „Antrag auf 1. Tekturänderung“. Diese Tektur wurde bei der ROB im Zeitraum vom 09.05.2011 bis 13.05.2011 erörtert. Die ROB hat das Anhörungsverfahren zur Tektur mit ihrer Stellungnahme vom 28.10.2011 abgeschlossen. 

Einen „Antrag auf eine 2. Tektur“ stellte die DB im März 2012. Die ROB hat bei den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen zur 2. Tektur bis zum 24.10.2012 eingeholt. Parallel dazu lagen der Plan und die entscheidungserheblichen Unterlagen in der Landeshauptstadt München öffentlich aus. Zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie zu den Einwendungen Dritter hat die DB bis Ende März 2013 ihre Erwiderungen an die ROB gegeben. Der Erörterungstermin hierzu fand in der Zeit vom 22. bis 26. Juli 2013 statt. 

Am 9. Juni 2015 erteilte das Eisenbahn-Bundesamt mit dem Planfeststellungsbeschluss die Baugenehmigung für den rund 5,3 Kilometer langen westlichen Teil der 2. Stammstrecke zwischen Laim und Stachus mit der neuen Station unter dem Münchner Hauptbahnhof. 

Der Planfeststellungsbeschluss ist – nach mehreren Klageverfahren – zwischenzeitlich bestandskräftig und vollziehbar.

Von Seiten des Vorhabensträgers wurden mehrere Planungsänderungen beantragt. Die Planänderungsbeschlüsse mit zugehörigen Unterlagen finden Sie hier.

Planfeststellungs­abschnitt 2 (PFA 2)

Stachus – Isar

Tunnelabschnitt und Marienhof

Das Planfeststellungsverfahren wurde auf Antrag der DB am 17. Dezember 2004 eingeleitet. Zur Durchführung des Anhörungsverfahrens lagen die zwischenzeitlich mit Datum vom 3. Juni 2005 geänderten Planunterlagen in der Zeit vom 18. Juli 2005 bis 18. August 2005 bei der Landeshauptstadt München öffentlich zur Einsicht aus. Die Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen fand bis zum 20.01.2006 statt, am 24.08.2009 erließ das EBA den Planfeststellungsbeschluss.

Gegen den Beschluss klagten mehrere Einwender vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Insgesamt wurden 20 Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte in Urteilen vom 24.01.2011 beziehungsweise 17.02.2011 in Bezug auf Baulärm am Marienhof die Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das EBA) verpflichtet, über eine Planergänzung in Bezug auf den Schutz vor Baulärm für jeweils konkretisierte Anwesen „rund um den Marienhof rechtzeitig vor Baubeginn neu zu entscheiden“. Im Übrigen wurden die Klagen abgewiesen.

(uunter anderem BayVGH, Bescheid vom 27. Oktober 2010 Az. 22 A 09.40058; Urteile vom 24. Januar 2011 Az. 22 A 09.40059, 22 A 09.40045; Urteil vom 17. Februar 2011 Az. 22 A 09.40060) 

Gegen die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 24.01.2011 bzw. 17.02.2011 hat die beklagte Bundesrepublik Deutschland zuerst Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision und – nach deren Stattgabe – jeweils Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingelegt. In vier der fünf beim BVerwG anhängigen Verfahren haben die Kläger Anschlussrevisionen erhoben (BVerwG 7 C 29.11 - 33.11). Von diesen fünf Revisionsverfahren wurden Mitte 2013 vier Verfahren durch Vergleich erledigt. In einem Klageverfahren wurde der Vergleich von den Klägern widerrufen, so dass in diesem Verfahren das BVerwG zu entscheiden hatte. Jedoch konnte auch in diesem Falle Ende 2013 auf Initiative des Freistaates Bayern eine gütliche Einigung zwischen den Klägern und dem Eisenbahn-Bundesamt sowie der Deutschen Bahn erreicht werden. Somit besteht für den Planfeststellungsabschnitt 2 östlich vom Hauptbahnhof bis zur Isar Baurecht. 

Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht

Von Seiten des Vorhabensträgers wurden einige Planänderungen beantragt. Den Planfeststellungsbeschluss sowie die genehmigten Planänderungsunterlagen finden Sie hier.

Planfeststellungs­abschnitt 3 neu (PFA 3 neu)

Isar – Ostbahnhof/Leuchtenbergring

Tunnelabschnitt

Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen musste die Streckenführung östlich der Isar – das entspricht dem Planfeststellungsabschnitt 3 – mehrfach umgeplant werden. 

Die Planfeststellungsunterlagen für den PFA 3 neu wurden beim EBA am 28.02.2010 eingereicht. Das Anhörungsverfahren, mit Erörterungsterminen zwischen Dezember 2010 und April 2011, hat die ROB mit der Stellungnahme am 26.04.2012 abgeschlossen. 

Die Planunterlagen wurden anschließend von der DB überarbeitet und ergänzt. Die Unterlagen zur Tektur wurden am 27.02.2013 beim EBA eingereicht. Die ROB hat das Anhörungsverfahren dazu eingeleitet. Die Unterlagen lagen in der Landeshauptstadt München im Zeitraum vom 27.05.2013 bis zum 26.06.2013 öffentlich aus. 

Die überarbeiteten Unterlagen enthalten neben der Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung zu Naturschutz und Baulärm Anpassungen aus der weitergeführten Planung und auch Änderungen im Ergebnis des Anhörungsverfahrens. Änderungen an den Planunterlagen betreffen unter anderem: 

  • das Sicherheitskonzept für den Tunnel mit einer Verkürzung des Abstandes zwischen dem Rettungsschacht 6 und 7 sowie der Drehung des Ausgangsbauwerkes am Rettungsschacht 7
  • die Umweltplanung mit vorgezogenen Maßnahmen aus Gründen des Artenschutzes für Fledermäuse und Zauneidechsen
  • Änderungen an den Spartenumverlegungen, insbesondere mit einer Neutrassierung einer 110 KV-Leitung
  • Ersatzplanungen für die betroffenen Betriebsräume der U-Bahn am Orleansplatz
  • Änderungen an der bauzeitlichen Verkehrsführung am Orleansplatz und an der Berg-am-Laim-Straße
  • ergänzende Untersuchungen zum Baulärm an den jeweiligen Baufeldern 

 

Die Anhörung der Einwänder fand am 31. Januar 2014 statt. Auf Grundlage der Stellungnahme der ROB zum Anhörungsverfahren hat das EBA über das Planfeststellungsverfahren und die beiden Tekturen entschieden.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde im April 2016 vom Eisenbahn-Bundesamt erteilt.

Von Seiten des Vorhabensträgers wurden einige Planänderungen beantragt. Die Planänderungsbeschlüsse mit zugehörigen Unterlagen finden Sie hier.

Planfeststellungs­abschnitt 3 A (Vorwegmaßnahmen)

Isar – Ostbahnhof/Leuchtenbergring

Zusätzlich gibt es einen Abschnitt für Vorwegmaßnahmen im östlichen Planungsbereich mit der Bezeichnung PFA 3 A. Für diesen liegt ein Planfeststellungsbeschluss des EBA vom 30.05.2006 vor. Der PFA 3 A wurde im Zuge des Planfeststellungsbeschlusses 3 neu aufgehoben.

Planfeststellungs­abschnitt 3 (Ost)

Die Deutsche Bahn hat Unterlagen für die optimierten Planungen der 2. Stammstrecke im Ostabschnitt beim Eisenbahnbundesamt (EBA) eingereicht. Diese umfassen die neue Lage der Station an der Friedenstraße – anstatt unter dem Orleansplatz – und das neue Flucht- und Rettungskonzept, durch das mehrere Rettungsschächte entfallen können. Durch die Optimierungen gibt es künftig noch mehr Kapazität und Sicherheit bei weniger Beeinträchtigungen für die Anwohner während der Bauzeit.

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