Schallschutz

Nicht geräuschlos, aber geschützt

Verkehr bedeutet immer auch einen Eingriff in unsere Umwelt: Sowohl der Bau als auch der Betrieb der 2. Stammstrecke werden nicht geräuschlos ablaufen. Aber selbstverständlich werden alle geltenden Vorschriften zum Lärmschutz eingehalten, um die Lärmbelastung auf ein erträgliches Maß zu senken.

Großer Vorteil der 2. Stammstrecke: Die S-Bahnen fahren größtenteils im Tunnel – hier entsteht oberirdisch kein Lärm. Zwischen Laim und der Donnersberger Brücke sowie im Bereich des Bahnhofs Leuchtenbergring verläuft die neue Stammstrecke oberirdisch. In diesen Abschnitten werden zum Beispiel teilweise Schallschutzwände installiert.

Ermittlung der Schallbelastung

Die Bauzeit an den oberirdischen Baustellen wird sich teilweise über mehrere Jahre erstrecken – insbesondere in den Bereichen der Startbaugruben, der unterirdischen Stationen und der Rettungsschächte. Somit sind auch für die Anwohner gewisse Lärmbelastungen zu erwarten.

Für die drei Planfeststellungsabschnitte der 2. Stammstrecke wurde jeweils ein Baulärmgutachten erstellt. In diesen Gutachten wurde die Schallbelastung für jede Baustelle, zum Beispiel die unterirdischen Stationen und Rettungsschächte, berechnet. Als Grundlage für die Berechnung dienen definierte Berechnungsansätze für das beabsichtigte Bauverfahren bzw. den geplanten Baumaschineneinsatz. Zur Beurteilung der Schallbelastung werden außerdem die Grenzwerte der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm“ (AVV-Baulärm) herangezogen.

Ergänzend wurde die schalltechnische Grundbelastung an den geplanten Baustellen der 2. Stammstrecke gemessen. Diese Messungen haben gezeigt: Die Grundbelastung liegt an einigen Stellen im innerstädtischen Bereich – zum Beispiel durch Straßenverkehrslärm, Gaststätten, Passanten – bereits über den Grenzwerten der AVV-Baulärm. Die Umgebung ist also lauter als die Baustelle bei Einhaltung der Grenzwerte der AVV-Baulärm. Deshalb wurden die Grenzwerte der AVV-Baulärm an diesen Stellen um die bereits vorhandene Vorbelastung korrigiert. Es entstand der sogenannte „projektspezifische Grenzwert“.

Schallschutzmaßnahmen für Anwohner

Um Anwohner während der Bauzeit vor Lärm zu schützen, werden sogenannte aktive Schallschutzmaßnahmen realisiert. So werden zum Beispiel bauzeitliche Schallschutzwände aufgestellt. Am Marienhof wird sie zum Teil 4,50 Meter hoch und grafisch gestaltet sein.

Dennoch wird es in der eng bebauten Innenstadt Bereiche geben, in denen die Lärmgrenzwerte trotz der Umsetzung von aktiven Schallschutzmaßnahmen nicht immer eingehalten werden können. Grund dafür sind die häufig geringen Abstände zwischen der Baustelle und den betroffenen Gebäuden. Daher ist es notwendig, die schutzbedürftigen Räume dieser Gebäude vor dem Baubeginn mit sogenannten passiven Schallschutzmaßnahmen, in der Regel Schallschutzfenster, auszustatten.

Zusätzlich wird für die Bauzeit ein Immissionsschutzbeauftragter bestellt. Er wird während der Bauausführung die Festlegungen aus den Baulärmgutachten überprüfen und regelmäßig Schallmessungen durchführen.

Während einzelner Bauphasen werden auch Nachtarbeiten erforderlich sein, um den Eisenbahnbetrieb weitgehend aufrechtzuerhalten. Dies betrifft insbesondere die Anbindung der 2. Stammstrecke an die vorhandene Infrastruktur. Über Anwohnerinformationen werden die Nachbarn der Baustelle über den Bauablauf auf dem Laufenden gehalten.

Schallschutzmaßnahmen nach Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke

Es gibt viele Ursachen für die Geräusche an Bahnstrecken, zum Beispiel durch den Kontakt zwischen Rad und Schiene, durch aerodynamische Fahrgeräusche und Anfahrt-, Brems- oder Rangiergeräusche.

Der dabei entstehende Schall breitet sich in Form von Wellen aus. Dadurch entsteht ein Druck, der je nach Stärke als störend und damit als Lärm empfunden werden kann. Jeder Mensch nimmt Lärm subjektiv wahr – deshalb erfolgt die Bewertung von Verkehrslärm auf der Basis eines vorgeschriebenen Berechnungsverfahrens.

Gesetzlicher Schutz

Gesetzliche Grundlage für den Schutz vor Verkehrslärm beim Neu- und Ausbau von Schienenstrecken ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die daraus abgeleitete Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Dort sind die einzuhaltenden Lärmgrenzwerte verbindlich geregelt. Sie gelten somit auch für die 2. Stammstrecke. Die durch den Zugverkehr entstehenden Geräusche werden nach der Richtlinie „Schall03 (Fassung 1990)“ berechnet und mit den gesetzlichen Grenzwerten verglichen.

Grundsätzlich soll Lärm durch den Zugverkehr so weit wie möglich vermieden beziehungsweise reduziert werden. Dies ist beispielsweise durch die Anwendung des sogenannten „Besonders überwachten Gleises“ (BüG) möglich. Für den Kontakt zwischen Rad und Schiene gilt die einfache Regel: Je glatter Rad und Schiene, desto leiser rollt der Zug. Deshalb werden auf den Gleisabschnitten akustische Messfahrten durchgeführt und die Rollgeräusche zwischen Rad und Schiene durch regelmäßiges Schienenschleifen deutlich reduziert. Die Protokolle der halbjährlichen Messfahrten werden dem Eisenbahn-Bundesamt vorgelegt.

Kann der Schienenlärm nicht vermieden bzw. ausreichend reduziert werden, müssen aktive Schallschutzmaßnahmen (zum Beispiel Schallschutzwände) oder passive Schallschutzmaßnahmen (in der Regel Schallschutzfenster) umgesetzt werden. Da mit Hilfe von Schallschutzwänden zusätzlich auch Außenwohnbereiche wie zum Beispiel Gärten und Balkone geschützt werden, sind sie oftmals die Maßnahme erster Wahl.

Weitere Informationen zum Thema „Lärmschutz“ erhalten Sie auch unter: www.deutschebahn.com/laerm

Schallschutzmaßnahmen entlang der 2. Stammstrecke

Die 2. Stammstrecke verläuft größtenteils im Tunnel. Hier entsteht oberirdisch kein Lärm. Für die oberirdischen Abschnitte der 2. Stammstrecke zwischen Laim und der Donnersbergerbrücke sowie im Bereich des Bahnhofs Leuchtenbergring wurde ein schalltechnisches Gutachten im Rahmen der Genehmigungsverfahren erstellt.

In dem Schallgutachten wurde festgestellt: An den Wohnhäusern, die sich am dichtesten an der geplanten Trasse befinden, werden die Lärmgrenzwerte teilweise überschritten. Dies betrifft 320 sogenannte Immissionsorte tags und 2.019 Immissionsorte nachts. Für diese Immissionsorte besteht ein Anspruch auf Lärmvorsorge. So wurden unterschiedliche Schallschutzmaßnahmen in einem Variantenvergleich untersucht und anschließend aktive und passive Schallschutzmaßnahmen festgelegt.

Insgesamt sind zwischen Laim und Donnersbergerbrücke Schallschutzwände mit einer Gesamtlänge von 1.140 Metern und einer Höhe von 4,0 Metern beziehungsweise 5,0 Metern über Schienenoberkante geplant. Zusätzlich ist angedacht, auf rund 34 Kilometern der Haupt- und S-Bahn-Gleise das Verfahren des „Besonders überwachten Gleises (BüG)“ anzuwenden. Durch diese Maßnahmen können die Lärmgrenzwerte bei zahlreichen Immissionsorten eingehalten werden. Für die verbleibenden Immissionsorte besteht Anspruch auf passiven Schallschutz, wie zum Beispiel Schallschutzfenster.

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