Im Verfahren
Wichtiger Hinweis zum Verfahren des "PFA 3 Ost der 2. Stammstrecke München"
Der Planfeststellungsabschnitt PFA 3 Ost ist Teil des Gesamtprojekts „2. S-Bahn-Stammstrecke München“. Er erstreckt sich vom westlichen Isarufer bis zum Bahnhofsteil (Bft) Mü Leuchtenbergring. Er schließt im Westen an den Planfeststellungsabschnitt 2 an. Der PFA 3 Ost befindet sich im Planfeststellungsverfahren.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist die für die Planfeststellung zuständige Behörde.
Zuständig für die Durchführung des Anhörungsverfahrens als Teil des Planfeststellungsverfahrens ist die Regierung von Oberbayern (ROB). Ansprechpartner bei der ROB ist Herr Steinbauer (Tel. 089 / 21762942). Bezüglich weiterer Einzelheiten, auch zur Einsichtnahmemöglichkeit der Planunterlagen in Papierform als zusätzliches Informationsangebot, wird auf die Bekanntmachung verwiesen.
Gegenstand der erneuten Offenlage sind Änderungen des Bauverfahrens für die Herstellung des Tunnels und die damit verbundenen Auswirkungen insbesondere was die bauzeitlichen Lärmimmissionen angeht sowie der Ersatz der bestehenden Autoreisezuganlage in München Ost in München Süd anstelle des bislang favorisierten Ersatzstandortes Kempten. Bei der Autoreisezuganlage werden alle dafür erforderlichen Anlagen und die damit verbundenen Wirkungen dargestellt.
Was genau geändert wurde ist jeweils im Vorblatt aufgeführt, die entsprechenden Unterlagen zeigen im Detail die geänderten und ergänzten Planungen und deren Wirkungen. Alle anderen Inhalte des Planfeststellungsabschnitts PFA 3 Ost bleiben unverändert, dementsprechend erfolgt hierzu auch keine weitere Anhörung. Einwände, Forderungen und Hinweise sind nur für geänderten oder neu hinzugekommenen Gegenstände des Planfeststellungsabschnitts PFA 3 Ost möglich bzw. zulässig.